GLÄSERNER ABGEORDNETER

Abgeordnetenentschädigung

Unser Mandat als Abgeordnete ist eine Verpflichtung allen Menschen im Land gegenüber. Als Wählerinnen und Wähler sprechen Sie uns Ihr Vertrauen aus und beauftragen uns, als Volksvertreter in Ihrem Namen zu arbeiten. Für die Bürgerinnen und Bürger muss es daher transparent und nachvollziehbar sein, welche Bezüge Abgeordnete erhalten und wofür die Kostenpauschalen verwendet werden.

Das Grundgesetz, Artikel 48 Absatz 3 besagt: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.” Dies bedeutet, dass Abgeordnete von Spenden und anderen Zuwendungen unabhängig sein und keiner Nebentätigkeit nachgehen müssen. Nur so können wir unser Mandat mit vollem Einsatz für Sie ausüben. Politik ist dafür da, dem Land und den Menschen zu dienen. Allein um viel Geld zu verdienen, sollte niemand in die Politik gehen. Es muss aber auch verhindert werden, dass nur diejenigen politische Ämter bekleiden, die es sich finanziell leisten können.

Was als angemessene Abgeordnetenentschädigung anzusehen ist, ist jedoch ein häufiger Streitpunkt. Der Bundestag hat daher 2011 eine unabhängige Kommission eingesetzt, um Empfehlungen für die Höhe und die zukünftige Entwicklung der Abgeordnetenbezüge auszuarbeiten. Diese Kommission hat empfohlen, die Höhe der Entschädigung an der Besoldung von Richterinnen und Richtern an obersten Bundesgerichten zu orientieren. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt daher seit dem 1. Juli 2022 10.329,29 Euro monatlich. Zudem bekomme ich als Sprecher für Arbeit und Soziales meiner Fraktion eine monatliche Entschädigung von 1.548,49 Euro. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Dennoch ist unser Einkommen höher als das der meisten Wählerinnen und Wähler – dies ist mir sehr bewusst und dies fordert umso mehr einen ehrlichen Umgang mit diesem Thema. Allerdings handelt es sich bei den Bundestagsabgeordneten auch um die höchsten Entscheidungsträger in unserem Land. Gleichzeitig haben die Abgeordneten keine 38,5- oder 40 Stunden-Wochen wie die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern arbeiten in der Regel 60 bis 80 Stunden in einer Woche und stehen den Bürgerinnen und Bürgern auch abends oder am Wochenende zur Verfügung.
Die Abgeordnetenbezüge sind voll zu versteuern. Nach Abzug von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Abgaben an die Partei, bleiben netto im Monat derzeit ca. 5000 Euro.

Sonstige Einnahmen

Zusätzlich zu meiner Tätigkeit als Abgeordneter übte ich von Januar 2020 bis Januar 2021 in geringem Umfang eine freiberufliche Beratungstätigkeit für die Contec GmbH, Unternehmens- und Personalberatung gegen eine Aufwandsentschädigung von 4200 Euro aus. Alle sonstigen Tätigkeiten führe ich ehrenamtlich aus.

Die Amtsausstattung

Um die zusätzlichen Kosten, die durch die Ausübung des Mandats entstehen, ausgleichen zu können, erhalten alle Bundestagsabgeordneten gemäß § 12 des Abgeordnetengesetzes eine sog. Amtsausstattung.

Kostenpauschale

Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt seit dem 1. Januar 4.583,39 Euro monatlich. Denn anders als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Bundestagsabgeordnete keine Werbungskosten wie z.B. eine Kilometerpauschale, Bürokosten oder Ausgaben für die Zweitwohnung geltend machen. Reicht die Pauschale jedoch nicht aus, können die zusätzlichen Kosten weder beim Bundestag noch beim Finanzamt geltend gemacht werden. Aus der Kostenpauschale bezahle ich u.a. die Miete und den Betrieb meines Wahlkreisbüros in der Karlstraße 3 in Tübingen, also die Kosten für Möbel, Büromaterialien, Telefon- und Internetgebühren, Porto und technische Ausstattung, meine Zweitwohnung in Berlin sowie Fahrten mit dem PKW im Wahlkreis. Darüber hinaus finanziere ich über dieses Budget Veranstaltungen, die der politischen Information der Bürgerinnen und Bürger dienen. Auch die Kosten, die im Rahmen meiner regelmäßigen Bürgersprechstunde entstehen, werden darüber abgedeckt. Die Pauschale fließt also unmittelbar in den Service für die Bürgerinnen und Bürger – und hierbei möchte ich nicht sparen!

Reisekosten

Für mandatsbezogene Reisen innerhalb Deutschlands, erhalten die Bundestagsabgeordneten eine DB-Netzkarte 1. Klasse. Außerdem werden bei längeren Strecken z.B. zwischen Berlin und Wahlkreis die Flugkosten übernommen.

Sachleistungen im Berliner Büro

Daneben stellt mir der Bundestag für die Zeit des Mandats im Bundestag Büroräume inklusive Möblierung und technischer Ausstattung zur Verfügung. Kosten für Sachleistungen wie Büromaterialien, Internet, Handy etc. werden gegen Einzelnachweis bis zu einer Höhe von 12.000 Euro jährlich erstattet. Zusätzliche Ausgaben müssen von mir selbst getragen werden.

Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersentschädigung

Da ich gesetzlich versichert bin, bekomme ich einen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 448, 68 € monatlich.

Für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten. Deshalb erhalten Abgeordnete eine Altersentschädigung. Diese bemisst sich nach der Länge der Mandatszeit. Nach einem Jahr im Parlament hat man Anspruch auf 2,5 Prozent der aktuellen Abgeordnetenentschädigung. Dieser Anspruch steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der seit dem 1. Januar 2008 verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 – statt bisher 23 – Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 – wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung – stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht worden. Nach einer Legislaturperiode haben Abgeordnete somit einen Anspruch auf 10% der Abgeordnetenentschädigung. 

Weitere Informationen zur Abgeordnetenentschädigung, zur Amtsausstattung und zur Altersentschädigung finden Sie hier (https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/).

 

DAS MARTINSHORN

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