„Die Entscheidung der kassenärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg und auch im Kreis Tübingen und im Zollernalbkreis den ärztlichen Notdienst aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts zumindest zurückzufahren und keine Poolärzte mehr einzusetzen, ist nicht nachvollziehbar.
Damit wird unnötigerweise Panik bei den betroffenen Ärzt:innen und den Patient:innen erzeugt.
Die gegenteilige Entscheidung der kassenzahnärztlichen Vereinigung, die von dem Urteil sogar direkt betroffen ist, zeigt, dass es auch anders geht. Zumindest sollte die Urteilsbegründung abgewartet werden.
Es laufen zudem seit längerem Gespräche zwischen den Bundesministerien für Gesundheit sowie für Arbeit und Soziales mit den betroffenen KVen, um eine rechtssichere Lösung für den Einsatz von Poolärzten auf Bundesebene zu finden. Diese Gespräche wurden bis zu dem Urteil unterbrochen und sollen jetzt wieder aufgenommen werden.
Statt nur auf den Bund zu schimpfen, sollte auch der zuständige Landesminister Lucha in seiner Funktion als Aufsichtsorgan mit dafür sorgen, dass der Notdienst weiterhin vollumfänglich funktioniert.“
Tübingen, den 27. Oktober 2023
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