Martin Rosemann: „Höhere Förderungssätze und Freibetragsgrenzen, einfachere Antragsbedingungen: mit der Novelle wird das BAföG endlich gerechter und bietet bessere Chancen für viel mehr jungen Menschen!“
„Mit der BAföG-Reform wird die Ausbildungsförderung nicht nur stark ausgeweitet. Sie wird auch strukturell modernisiert und für Krisen besser gewappnet sein“, kommentiert der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann die diese Woche im Bundestag verabschiedete 27. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Weiter erläuterte der Abgeordnete: „Die Novelle hat zum Ziel, dass mehr Menschen BAföG-berechtigt sind und die Ausbildungsunterstützung somit wirklich der Breite der Bevölkerung zugänglich gemacht wird. In Tübingen, wie in vielen Unistädten, sind die Mieten für WG- oder Wohnheimzimmer in den letzten Jahren stark gestiegen. Auch andere Lebenshaltungskosten von Studierenden, etwa die Semesterbeiträge, nehmen zu. Das muss sich dann auch im BAföG widerspiegeln. Außerdem ist die Zahl der Förderberechtigten in den letzten Jahren immer weiter gesunken. Um diesen Trend umzukehren, wird deshalb jetzt unter anderem die Freibetragsgrenze vom Einkommen der BAföG-Beziehenden um 20 Prozent erhöht und die Altersgrenze beim BAföG mit 45 Jahren deutlich nach oben gesetzt. Außerdem werden bürokratische Hürden abgebaut und die Bedarfssätze durch den neuen Förderhöchstbetrag von 931 Euro angehoben. Auch wird der Restschuldenerlass leichter.“
In Reaktion auf die Erfahrungen mit der Corona-Pandemie habe die Gesetzeserneuerung auch künftige Krisen im Blick, so Rosemann weiter. So hätten Studierende auch in Notsituationen mehr Planungssicherheit.
Rosemann zum Schluss: „Die Novelle ist ein erster wichtiger Schritt zu schnellen Verbesserungen, der aber natürlich noch keine nachhaltige Trendwende bewirken kann. Für die nachfolgende große Strukturreform beim BAföG haben wir uns in der Ampelkoalition bereits auf die zentralen Eckpunkte verständigt. Hier packen wir dann die großen Themen an, um die Lebensrealität junger Menschen wieder besser abbilden zu können. Unter anderem haben wir vor, die Förderhöchstdauer beim Fachrichtungswechsel anzuheben, eine Studienstarthilfe für Studierende aus Bedarfsgemeinschaften einzuführen und die Bedarfssätze regelmäßig anzupassen. Doch schon mit dem jetzigen Gesetz wird das BAföG inklusiver, moderner und zugänglicher!“
Tübingen, 24. Juni 2022
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