„Eine wichtige Investition für unsere Sicherheit in Deutschland und Europa!“
Martin Rosemann: „Der russische Angriff auf die Ukraine am 24. Februar hat die globale Sicherheitsordnung schwer erschüttert und fordert von uns neue Antworten. Klar ist seit dem russischen Überfall: Um unsere Freiheit nachhaltig schützen zu können, brauchen wir eine moderne und einsatzfähige Armee! Wir müssen umfassend in unsere Sicherheit und die unserer Partner in EU und NATO investieren. Das von Bundeskanzler Scholz vorgeschlagene Sondervermögen für die Bundeswehr ist dafür der richtige Weg.“
Als klares und wichtiges geopolitisches Signal wertet der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann die gestrige Einigung zwischen den Regierungsparteien und der Führung von CDU/CSU zum Sondervermögen Bundeswehr über 100 Milliarden Euro und kommentiert dies wie folgt: „Der Überfall Russlands auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende, die uns vor Augen führt: Unser Leben in Freiheit müssen wir auch militärisch verteidigen können. Über Jahre wurde die Bundeswehr jedoch schlecht verwaltet und kaputt gespart. Die Folge: allein um die Munitionsvorräte der Bundeswehr aufzufüllen brauchen wir etwa 20 Milliarden Euro. Deshalb ist es umso wichtiger, dass es nun eine Einigung zum Sondervermögen Bundeswehr gibt. Sie beweist, dass alle Beteiligten ihrer großen staatspolitischen Verantwortung nachkommen und bereit sind, unsere Demokratie zu schützen. So können die teilweise eklatanten Lücken bei der Ausrüstung unserer Streitkräfte endlich geschlossen werden!“
Zu den Einzelheiten der getroffenen Absprache erklärt Rosemann, dass mit dem Sondervermögen das von Bundeskanzler Scholz angekündigte 2-Prozent-Ziel für Verteidigungsausgaben auf fünf Jahre sichergestellt werden solle. Zudem würden unabhängig vom Sondervermögen Bundeswehr Maßnahmen zu Cybersicherheit, zum Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern über den Bundeshaushalt finanziert werden. Diese sollten die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit sichern. Durch die Festschreibung des Sondervermögens im Grundgesetz würden insbesondere die Ausgaben für den sozialen Zusammenhalt auch in den kommenden Jahren gesichert.
Rosemann zuletzt: „Das Ziel des Sondervermögens ist, dass unsere Bundeswehr ihrer Kernaufgabe nachkommen kann: die Landes- und Bündnisverteidigung! Gleichzeitig bleibt die Finanzierung unserer Aufgaben für sozialen Fortschritt und sozialen Zusammenhalt gesichert.“
Tübingen, den 30. Mai 2022
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