Martin Rosemann: „Seit über 50 Jahren unterstützt das Bafög junge Menschen bei ihrer Schul- oder Hochschulausbildung. Damit die Förderung wieder besser zum Studierverhalten und zum Leben passt, machen wir das Bafög jetzt besser und gerechter für alle!“

Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales Martin Rosemann verkündet neue Regelungen zum Bafög, die zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten sollen und diese Woche im Bundestag beschlossen werden.

Dazu der Abgeordnete: „Seit über 50 Jahren unterstützt das Bafög junge Menschen bei ihrer Schul- oder Hochschulausbildung. Damit die Förderung wieder besser zum Studierverhalten und zum Leben passt, haben wir das Bafög dreimal in dieser Wahlperiode angepasst und schließen nun ein neues Gesamtpaket ab. Wir sorgen nicht nur für mehr Flexibilität, bessere Startbedingungen und höhere Freibeträge – sondern auch für höhere Bedarfssätze und Wohnkostenzuschläge. Damit wird das Bafög besser und gerechter für alle.“

Zu den Details der neuen Regelungen erläutert Rosemann: „Künftig können Studienanfänger:innen, die etwa Bürgergeld oder Wohngeld beziehen, eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Ausgaben zu Beginn des Studiums erhalten. Wer nebenbei

arbeitet, kann sich über höhere Freibeträge freuen. Ein Minijob bleibt komplett anrechnungsfrei. Zudem kann ohne Angabe von Gründen ein Semester länger studiert werden, und ein Studienfachwechsel ist später im Studium möglich.  Als SPD-Bundestagsfraktion war uns wichtig, das Bafög nicht nur moderner zu machen, sondern dass es auch mit gestiegenen Kosten Schritt hält. Mit der Einigung auf ein Erhöhungspaket aus Bedarfssätzen, Wohnkostenpauschale und Freibeträgen wenden wir nun eine Nullrunde beim Bafög ab. Auch verhindern wir, dass Bafög-Geförderte mehr Schulden zurückzahlen müssen. In einer schwierigen Haushaltslage behalten wir die Interessen junger Menschen fest im Blick. So sollen die Bedarfssätze künftig um fünf Prozent steigen, der Wohnkostenzuschlag soll sich von 360 auf 380 Euro erhöhen und auch die Elternfreibeträge sollen um 5,25 Prozent ansteigen, um das Bafög weiter zu öffnen. Die Erhöhung der Darlehensobergrenze wurde zurückgenommen.“

Rosemann zuletzt: „Die neuen Regeln sollen für Schüler:innen zum 1. August bzw. für Studierenden zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten – mehr Geld, mehr Flexibilität: Wir machen das Bafög besser!“

Tübingen, den 13. Juni 2024