Martin Rosemann: „Diese Woche hat der Deutsche Bundestag das geltende Postgesetz grundlegend reformiert. Die aktuellen Regelungen stammen noch weitgehend von 1997, einer Zeit, in der digitale Kommunikation und Onlinehandel noch in den Kinderschuhen steckten. Heute werden in Deutschland täglich 60 Millionen Briefe und 10 Millionen Pakete verschickt. Das zeigt, wie wichtig ein verlässlicher und bezahlbaren Post- und Paketservice für alle Bürgerinnen und Bürger ist!“
„Wir alle erleben im Alltag, dass sich unser Kommunikationsverhalten die letzten Jahre stark verändert hat – immer mehr E-Mails, immer weniger Briefe. Das hat die Finanzierung einer flächendeckenden Versorgung mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen vor große Herausforderungen gestellt. Mit den neuen Regelungen durch die Reform des Postgesetzes ist die Versorgung auch zukünftig gesichert. Das ist auch für unsere Region eine richtig gute Nachricht“, kommentiert der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales Martin Rosemann die Reform des Postgesetzes diese Woche im Bundestag. Und er fährt fort: „Wir haben ebenfalls vereinbart, dass die Infrastrukturvorgaben nicht reduziert werden, damit die Anzahl der Filialen und Briefkästen erhalten und eine Verteilung auf die gesamte Fläche gesichert bleibt.“
Darüber hinaus müssten sich zukünftig alle Unternehmen in ein Anbieterverzeichnis bei der Bundesnetzagentur eintragen und würden vorab auf Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde überprüft, so der Abgeordnete. Und weiter: „Als Sprecher meiner Fraktion für Arbeit und Soziales freut es mich besonders, dass das neue Gesetz auch die bis jetzt nicht zufriedenstellenden Arbeitsbedingungen in der Paketbranche angeht. Gut, dass mit dem neuen Anbieterverzeichnis endlich Transparenz in den Markt gebracht wird. Dass die Auftraggeber in die Pflicht genommen werden und ihre Subunternehmen regelmäßig kontrolliert werden müssen, ist ein weiterer wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in der Branche“.
Hierzu trügen auch die neuen Regelungen zum Umgang mit schweren Paketen bei, so Rosemann. Neben einer Gewichtskennzeichnung müssten Pakete über 20 Kg zukünftig von zwei Personen zugestellt werden, außer es stehe ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung. „Bis Ende des Jahres wird in einer Verordnung definiert, welche Hilfsmittel hierfür in Frage kommen. Eine Sackkarre kann das im fünften Stock ohne Fahrstuhl sicher nicht sein“, so Rosemann mit Blick auf die Gesundheit der Zustellerinnen und Zusteller in der Region.
Zuletzt fügt der Abgeordnete noch hinzu: „Die moderat verlängerten Laufzeiten bei der Briefzustellung mit gestiegener Zuverlässigkeit sorgen darüber hinaus bereits jetzt dafür, dass auf Nachtflüge zur Verteilung von Briefen verzichtet werden kann. Alles in Allem sorgt die Gesetzesreform so für eine verlässliche Versorgung zu guten Arbeitsbedingungen!“
Tübingen, den 13. Juni 2024
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