Martin Rosemann: „Ich werde mich auch in der zweiten Halbzeit der Wahlperiode für die Themen der Zukunft einsetzen: eine wirkungsvolle Unterstützung von Beschäftigten im Wandel, die Fachkräftesicherung und den Sozialstaat als Partner, der das Leben leichter macht! Und bei alledem muss gelten, dass Arbeit den Unterschied macht.“
Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann wurde am Dienstagabend in seiner Funktion als Sprecher für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion und als Mitglied des Fraktionsvorstandes wiedergewählt. Dazu Rosemann: „Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen für die gestrige Wiederwahl und ihr Vertrauen in meine Arbeit! Wir konnten bereits vieles erreichen in der letzten Legislaturperiode wie die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro und das Bürgergeld – zwei wirkliche Meilensteine! In der zweiten Jahreshälfte und im kommenden Jahr werden wir weitere wichtige Projekte anpacken: Dazu gehört die Kindergrundsicherung, die langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus und die Stärkung der Tarifbindung. All dies folgt den zentralen Zielen, dass die Beschäftigten im Wandel wirkungsvoll unterstützt werden und Arbeit den Unterschied macht. Wir entwickeln den Sozialstaat bürgerfreundlich weiter, damit alle, die einen Anspruch auf Unterstützung haben, diesen auch bürokratiearm erhalten. Und wir heben für die Fachkräftesicherung alle Potenziale.“
Zu den einzelnen Vorhaben erläutert der Abgeordnete: „Die Kindergrundsicherung, für die in dieser Woche schon der Kabinettsbeschluss vorliegt, wird dafür sorgen, dass kein Kind in Armut aufwachsen muss, dass alle Kinder gute Chancen haben und dass Familien die ihnen zustehenden Leistungen einfacher und unbürokratischer bekommen. Mit dem neue Rentenpaket II werden wir das Rentenniveau langfristig sichern. Und wichtig bleibt nach wie vor, dass Arbeit sich lohnen muss! Die Erhöhung des Mindestlohns war dafür wichtig. Als SPD geht es uns aber um gute Löhne, dafür braucht es mehr Tarifbindung. Deshalb kommt unser neues Tarifpaket. Im Mittelpunkt wird die Einführung einer Tariftreueregelung im Vergaberecht stehen. Wer als Unternehmen einen Auftrag für den Bund ausführen möchte, muss zukünftig nachweisen, dass die Mitarbeitenden nach einschlägigem Tarifvertrag bezahlt werden.“
Rosemann zuletzt: „Ich freue mich auf diese anstehenden Projekte und auf eine gute Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen!“
Berlin/Tübingen, den 27.09.2023
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