Martin Rosemann: „Nach langer und intensiver Diskussion wird die Reform des GEG diese Woche nun endlich beschlossen. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Wärmewende und letztendlich Klimaneutralität!“
Der Sprecher für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion und Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann informiert über die wichtigsten Bestimmungen aus der diese Woche vom Bundestag beschlossenen Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und über die Bedeutung der Reform für die Zukunft der deutschen Klimaneutralität. Dazu Rosemann: „Ein weiterer Sommer der Extreme neigt sich dem Ende zu. Weltweit lagen die Temperaturen auf einem Rekordhoch. Umso wichtiger ist es, dass wir zügig bei der Umsetzung der deutschen Klimaneutralität bis 2045 vorankommen. Das geht nicht ohne eine Abkehr von fossilen Brennstoffen beim Heizen! Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 ist dafür ein zentraler Schritt. Denn die SPD hat sich dafür eingesetzt, dass die Wärmewende vorankommt und dennoch niemand finanziell überfordert oder abgehängt wird. Außerdem treiben wir den Ausbau erneuerbarer Energien mit beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren voran!“
Und der Abgeordnete fährt fort: „Aufgrund der langen öffentlichen Diskussion möchte ich die Gelegenheit nutzen, die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes noch einmal zu erläutern. Dabei ist mir noch einmal wichtig zu betonen: Niemand muss seine bestehende und funktionierende Heizung durch die Reform ausbauen. Selbst wenn die Heizung irreparabel kaputt ist, gibt es Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren, bis 65 Prozent Erneuerbare genutzt werden müssen. Ab 2024 gilt in Neubaugebieten, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In bestehenden Gebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten erfolgt der Umstieg verzahnt mit der nun verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung: Die Vorgaben wirken dann, wenn die Wärmeplanung vor Ort spätestens 2028 vorliegt und klar ist, welche Möglichkeiten für klimaneutrales Heizen bestehen und ob beispielsweise der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist. Nach 2024 können Gasheizungen zwar weiter eingebaut werden, müssen aber ab 2029 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent klimaneutrale Gase nutzen. Neben der vielzitierten Wärmepumpe ist das Gesetz technologieoffen ausgestaltet und sieht weitere Möglichkeiten für klimaneutrales Heizen vor: Eigentümer:innen können zum Beispiel zwischen Solarthermie, Holz oder Pellets, Wärmenetz-Anschluss und anderen Möglichkeiten wählen. Dabei sind auch Hybridlösungen in Kombination mit fossilen Brennstoffen möglich, sofern 65 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden!“
Zu den Rahmenbedingungen der Gesetzesänderung ergänzt Rosemann: „Der ganze Prozess wird von Informationskampagnen und einer verpflichtenden Beratung über steigende CO2-Preise und Betriebskosten begleitet. Außerdem gibt es massive Förderungen für den Einbau von klimafreundlichen Heizungen. Grundsätzlich erhält Jede und Jeder eine Sockelförderung von 30 Prozent der Investitionskosten beim Wechsel zu einer klimafreundlichen Heizung. Dazu kommen weitere 30 Prozent für diejenigen, die ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 40.000 Euro haben. Und wer schon in den nächsten Jahren umrüstet, bekommt einen Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 Prozent. Der maximale Fördersatz liegt bei 70 Prozent. Die SPD hat sich außerdem dafür starkgemacht, dass Mieter:innen geschützt werden: Deshalb darf die Miete durch einen Heizungstausch um höchstens 50 Cent pro Quadratmeter steigen.“
Rosemann zuletzt: „Die Wärmewende kommt: sozial gerecht und mit Planungssicherheit für alle Bürger:innen und für das Handwerk. Dafür hat sich die SPD erfolgreich eingesetzt!“
Berlin/Tübingen, den 7. September 2023
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