Martin Rosemann: „Deutschland braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte. Nur so können wir Wohlstand für alle sichern und unsere sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest aufstellen. Mit diesen zwei Gesetzen haben wir einen wichtigen Schritt für die Fachkräftesicherung in Deutschland getan. Ab jetzt geht es darum, in Ländern und Kommunen alles auch mit Leben zu füllen!“
Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales Martin Rosemann lobt die heutige Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung im Bundestag.
Dazu Rosemann: „Das ist ein sehr guter Tag für die Fachkräftesicherung in Deutschland! Der Fach- und Arbeitskräftemangel zeigt sich bereits in vielen Branchen. Die Zahl der offenen Stellen ist auf einem Höchststand, auch Ausbildungsstellen können oftmals nicht besetzt werden. Der Umbau der Industrie hin zur Klimaneutralität bringt für viele Branchen Veränderungen mit sich. Der Arbeitsmarkt verändert sich, neue Berufe entstehen, andere Qualifikationen sind gefragt. In Deutschland werden in naher Zukunft etwa 400.000 Arbeitskräfte pro Jahr fehlen. Um unsere Wohlstand zu sichern, müssen wir deshalb alle Potenziale für die Gewinnung von Fachkräften nutzen – aus dem Inland, genauso wie aus dem Ausland. Statt diese Gruppen gegeneinander auszuspielen, brauchen wir beide gleichermaßen. Und genau das wird mit den beiden Gesetzen ermöglicht!“
Und Rosemann, der die beiden verabschiedeten Gesetze federführend mitverhandelt hat, fährt fort: „Anstatt ständig nach Gründen zu suchen, warum etwas nicht geht, ist die Ampel aktiv geworden und bietet konkrete Lösungswege für die Fachkräftesicherung in Deutschland. Und die gute Nachricht lautet: Wir brauchen alle!
Deshalb tun wir alles, um die inländischen Potenziale zu heben: wir haben das Bürgergeld eingeführt, das die Förderung und Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen stärkt. Wir haben das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt verabschiedet, um die Chancen von Menschen mit Handicap zu verbessern. Und heute stärken wir mit den zwei verabschiedeten Gesetzen die Weiterbildung von Beschäftigten und führen eine Ausbildungsgarantie ein. Mit dem Weiterbildungsgesetz gehen wir einen großen Schritt in Richtung Weiterbildungsrepublik. Mit der Ausbildungsgarantie führen wir einen Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz ein. Außerdem führen wir ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum und einen Mobilitätszuschuss ein, erleichtern die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen und öffnen die außerbetriebliche Berufsausbildung auch für marktbenachteiligte Jugendliche. Wir stärken die Weiterbildung Beschäftigter, indem wir die bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten vereinfachen und weiterentwickeln. Das bedeutet: Wir führen feste Förderhöhen ein und öffnen die Weiterbildungsförderung grundsätzlich für alle Betriebe. Im parlamentarischen Verfahren haben wir die Komplexität weiter reduziert, indem wir die Betriebsgrößenklassen für die Förderung der Lehrgangskosten und Arbeitsentgelte vereinheitlicht haben. Gerade auch für kleinere und mittlere Unternehmen haben wir die Förderkulisse damit weiter verbessert. Zudem schaffen wir mit dem Qualifizierungsgeld eine neue Fördermöglichkeit. Beschäftigte, deren Arbeitsplatz vom Strukturwandel betroffen ist, unterstützen wir mit einer Qualifizierung dabei, als Fachkräfte im Unternehmen zu bleiben und dort neue Aufgaben zu übernehmen. Voraussetzung für das Qualifizierungsgeld ist, dass ein nicht unerheblicher Teil der Beschäftigten im Unternehmen aufgrund des Strukturwandels einen Bedarf an Qualifizierung hat. Außerdem ist eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag erforderlich.“
Jedoch, so der Abgeordnete weiter, brauche es beides: inländische Potenziale und mehr qualifizierte Zuwanderung. Wer das eine gegen das andere ausspiele, wolle spalten und säge an dem Ast, auf dem alle säßen. Wohlstand und die soziale Sicherungssysteme würden so gefährdet. Deshalb, so Rosemann weiter, müssten „hier und heute Weichen für mehr qualifizierte Zuwanderung für unseren Arbeitsmarkt gestellt werden. Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschließen wir in dieser Woche eines der modernsten Einwanderungsmodelle weltweit. Damit eröffnen wir Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union künftig wesentlich mehr Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten. Die Erwerbseinwanderung soll künftig auf drei Säulen basieren: Qualifikation, Erfahrung und Potenzial: Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, kann jede qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen ausüben. Wer keinen formal anerkannten Abschluss hat, kann dennoch eine Arbeit in Deutschland aufnehmen. Die Voraussetzung dafür: zwei Jahre Ausbildung plus zwei Jahre Berufserfahrung, Mindestgehalt oder Tarifvertrag. Und die Einführung der Chancenkarte schafft mehr Möglichkeiten, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen. Außerdem ist die Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration für uns ein sehr wichtiger Punkt. Aber wir wollen auch pragmatische Lösungen für diejenigen Fachkräfte schaffen, die bei uns im Asylverfahren sind. Dazu plant die Ampel, Asylsuchenden, die bereits die Voraussetzungen mitbringen, um in Deutschland als Fachkraft zu arbeiten, den unkomplizierten Wechsel in die Erwerbsmigration zu ermöglichen. Das gilt für alle Geflüchteten, die bis zum Stichtag Ende März 2023 eingereist sind. Wir entlasten Asylverfahren. Und wir bauen Bürokratie ab. Und ab jetzt geht es deshalb darum, die Gesetze in Ländern und Kommunen nun auch mit Leben zu füllen. Das gilt für Ausländerämter oder auch für die Anerkennung von Abschlüssen v.a. in Pflege und Erziehung!“
Rosemann zuletzt: „Ich bin froh, dass wir mit diesen zwei Gesetzen weitere Bausteine der Fachkräftestrategie der Bundesregierung umsetzen. Wir müssen junge Menschen stärker dabei unterstützen, eine Ausbildung zu machen, und den Beschäftigten notwendige Weiterbildungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt ermöglichen. Gleichzeitig müssen wir kluge Köpfe und helfende Hände aus aller Welt für uns gewinnen. Für uns ist klar: Fachkräfteeinwanderung und Weiterbildung gehören untrennbar zusammen. Doch noch immer gilt: Gesetze sind das eine, die Umsetzung das andere. Vor allem müssen wir auch eine Einwanderungsgesellschaft sein wollen! Wir stehen für ein modernes Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das nachhaltige Einwanderung und Integration von Fach- und Arbeitskräften verbessert. Es kommen nicht nur Arbeitskräfte, sondern Menschen. Wir brauchen eine Willkommenskultur, die ihren Namen verdient – Es geht darum, Offenheit und Vielfalt als Gewinn zu sehen, Integration zu leisten und einzufordern. Hier ist die gesamt Gesellschaft gefragt, auch Unternehmen. Das gilt übrigens auch für Tübingen und unsere Region. Die gut motivierten junge Leute aus der ganzen Welt stehen nicht Schlange bei uns. Wir müssen aktiv um sie werben – mit attraktiven Arbeitsangeboten und Tarifbindung. Im parlamentarischen Verfahren haben wir dafür gesorgt, dass es keine Aufweichung bei der Tarifbindung und den sozialen Standards und keine generelle Öffnung für Leiharbeit gibt. Wir müssen denen, die zu uns kommen wollen, die Perspektive anbieten, Teil dieser Gesellschaft zu werden. Auch deshalb ist übrigens die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts so wichtig. Ich bin froh, dass die Ampel als Koalition der Ermöglicher daran arbeiten wird, über den heutigen Beschluss hinaus das Notwendige Realität werden zu lassen!“
Berlin/Tübingen, den 23. Juni 2023
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