„Wir erleichtern die Einwanderung von Fachkräften und dafür die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und bestehender Arbeitserfahrung. Gleichzeitig fördern wir inländische Potentiale!“
Martin Rosemann: „Diese Woche bringen wir zentrale Teile der umfassenden Fachkräftestrategie der Bundesregierung auf den Weg. Diese braucht es, denn der jetzt schon massiv spürbare Fach- und Arbeitskräftemangel wird sich in den kommenden Jahren durch den demografischen Wandel noch verschärfen. Dabei verfolgen wir zwei Ziele: Alle inländischen Potentiale heben und mehr gezielte Einwanderung ermöglichen. Jeder und jede zählt – jede und jeder wird gebraucht!“
Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion Martin Rosemann kommentiert die diese Woche im Bundestag in erster Lesung debattierten Gesetze zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und zum Aus- und Weiterbildungsgesetz: „Beide Gesetze sind zentrale Säulen zur Bewältigung des Fach- und Arbeitskräftemangels in Deutschland und hier in der Region!“
Zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung erläutert der Abgeordnete: „Es wird so für Menschen aus EU-Drittstaaten leichter, zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen und auch langfristig hier zu bleiben. Das ist ein wichtiger Schritt, da wir immer wieder auch bei uns in der Region erleben, dass eigentlich gut qualifizierte Menschen keine Möglichkeit haben in ihren Jobs zu arbeiten. Mit dem Gesetz erleichtern wir die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Arbeitserfahrung. Künftig kann die Fachkräfteeinwanderung auf drei Wegen erfolgen: Qualifikation, Erfahrung und Potential. Zukünftig braucht es bei nicht-reglementierten Berufen keine formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses mehr, wenn Fachkräfte dafür über ausgeprägte berufspraktische Erfahrungen verfügen und die Arbeitgeber gleichzeitig tarifgebunden sind oder eine festgelegte Gehaltsschwelle einhalten. Über eine Anerkennungspartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten kann zudem das Anerkennungsverfahren erst nach Einreise in Deutschland eingeleitet werden und die Beschäftigung so unmittelbar aufgenommen werden. Mit der Chancenkarte und dem flankierenden Punktesystem eröffnen wir neue Möglichkeiten zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland. Darüber hinaus bauen wir bürokratische Hürden ab und beschleunigen die Verfahren für die Erteilung eines Visums. So wird unser Arbeitsmarkt attraktiver für Pflegekräfte, Handwerkerinnen oder Erzieher aus dem europäischen Ausland. Damit diese Arbeitskräfte sich in Deutschland wohl fühlen und auch hier Fuß fassen möchten, werden außerdem die Angebote und Förderung für Sprachkurse ausgebaut.“
„Neben den ausländischen Potentialen müssen wir aber natürlich auch alle inländischen im Blick haben. Es ist falsch und fahrlässig beides gegeneinander auszuspielen. Unsere Gesellschaft kann sich nicht leisten, dass immer noch junge Menschen ohne Anschlussperspektive aus der Schule abgehen. Deshalb schaffen wir die Ausbildungsgarantie! Und es kann nicht sein, dass Beschäftigte im Strukturwandel verloren gehen. Deshalb stärken wir auch die Weiterbildungsförderung. Zudem machen wir die Förderung für die Unternehmen einfacher und führen mit dem Qualifizierungsgeld ein neues Instrument für die Bewältigung des Strukturwandels durch die Sozialpartner ein.“
Beide Gesetze wird Rosemann als Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales in den kommenden Wochen in der Ampel-Koalition verhandeln, damit die Beschlüsse im Bundestag noch vor der Sommerpause erfolgen können.
Weitere Schritte würden folgen – beim Heben inländischer Beschäftigungspotentiale verfolge die Ampel mit ihrer Fachkräftestrategie einen umfassenden Ansatz, so der Abgeordnete: „Es geht auch darum, die Frauenerwerbstätigkeit zu stärken – das tun wir durch unsere Familienpolitik. Die Integration von Langzeitarbeitslosen unterstützen wir mit dem neuen Bürgergeld. Mit dem erst letzte Woche verabschiedeten Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt verbessern wir die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderung. Damit Menschen, die eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen, sich weiter einbringen können, haben wir die Zuverdienstgrenzen abgeschafft. Zudem werden wir auch noch ein umfassendes Paket für Prävention, Reha und gesunde Arbeit auf den Weg bringen, damit die Beschäftigten möglichst lange gesund und leistungsfähig bleiben.“
Berlin/Tübingen, den 28.04.2023
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