Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales, Dr. Martin Rosemann, klärt einen Fehler des statistischen Bundesamts bei der Einordnung Hechingens in die Wohngeld-Mietstufen auf. Auf Nachfrage Rosemanns beim Statistischen Bundesamt zeigt sich, dass Hechingen nicht von Stufe III auf Stufe I herabgestuft, sondern auf Stufe IV sogar heraufgestuft wird. Rosemann dazu: „Auf meine Nachfrage beim statistischen Bundesamt, das für die Berechnung der Mietstufen beim Wohngeld zuständig ist, hat sich gezeigt, dass hier ein Fehler gemacht wurde. Hechingens Mietstufe wird nicht von Stufe III auf Stufe I herabgesenkt, sondern sogar um eine Stufe auf Stufe IV erhöht. Das ist eine gute Nachricht für die Bezieher:innen von Wohngeld, da die durch Wohngeld zuschussfähige Miete nun erheblich steigt. Die Wohngeld-Reform der Bundesregierung kommt deshalb umso mehr bei den Wohngeldempfänger:innen an!“
Rosemann weiter: „Durch diese Korrektur zeigt sich, dass die steigenden Mieten in der Region auch im Berechnungsverfahren zu den Wohngeld-Mietstufen berücksichtigt werden. Die Höchstmiete für die Bezuschussung durch Wohngeld steigt damit erheblich – für einen Ein-Personen-Haushalt beispielsweise von insgesamt 567,60 Euro in Mietstufe III auf 620,60 Euro in Stufe IV. Die Reform kommt also umfassend bei den Wohngeldbezieher:innen an. Das sind besonders gute Neuigkeiten für die Bezieher:innen in Hechingen, bei denen die Miethöchstbeträge greifen!“
Laut statistischem Bundesamt liegt Hechingen rund 5,5% vom Bundesdurchschnitt für Wohnraum der Wohngeldempfänger:innen entfernt. Nach Wohngeldgesetz erfordert dies eine Einordnung in Mietstufe IV. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird nach Informationen Rosemanns demnächst auch eine korrigierte Version der Mietstufenübersicht für die Gemeinden veröffentlichen.
Tübingen, den 03. Februar 2023
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