Martin Rosemann: „Die steigenden Gas- und Strompreise bleiben weiterhin eine große Herausforderung für viele Haushalte. Mit den Energiepreisbremsen verhindern wir, dass private Haushalte und Unternehmen überfordert werden!“

Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales Martin Rosemann begrüßt die diese Woche im Bundestag beschlossene Preisbremse für Gas und Fernwärme und die Strompreisbremse.

Dazu Rosemann: „Deutschland bekommt die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in diesem Winter deutlich zu spüren. Auch wenn wir Versorgungslücken dank des vorausschauenden Handeln der Bundesregierung verhindern konnten, bleibt es bei steigenden Gas- und Strompreisen und in der Folge einer hohe Inflationsrate von rund zehn Prozent. Viele Menschen wissen in dieser Situation nicht, wie sie ihre gestiegenen Rechnungen bezahlen sollen. Parallel stellt sich für viele Unternehmen die Standortfrage. In dieser Situation sind kreative und effektive Lösungen gefragt. Zum einen hat die Bundesregierung deshalb drei Entlastungspakete im Umfang von rund 100 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Schon hier waren Maßnahmen zur Entlastung im Energiebereich wie beispielsweise die Energiepreispauschale enthalten. Zudem hat der Bund einen Abwehrschirm von 200 Milliarden Euro gegen die gestiegenen Energiepreise geschaffen – daraus werden die Energiepreisbremsen und die Dezember-Soforthilfe finanziert, bei der der Staat die Abschlagszahlung für Gas und Fernwärme für private Haushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden übernimmt. Damit wird zu Beginn des Winters die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse überbrückt. Diese greift dann ab dem 01. März 2023 und gilt rückwirkend zum 01. Januar 2023, ebenso wie die Strompreisbremse.“

Zu den genauen Ausgestaltungen der Strom- und Gaspreisbremsen erklärt Rosemann: „Für Haushalte und Unternehmen, die unter einer Verbrauchsschwelle von 1,5 Mio. kWh pro Jahr liegen, wird der Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro kWh gedeckelt, bei Fernwärme auf 9,5 Cent. Unternehmen, die über dieser Schwelle liegen, erhalten einen gedeckelten Preis von 7 Cent pro kWh für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs ab Januar 2023. Wichtig ist: Durch die Ausgestaltung bleibt  ein Anreiz zum Energiesparen erhalten.

Die Strompreisbremse gilt ebenfalls ab März 2023 und wird rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 wirksam: Hier erhalten Haushalte und kleine Unternehmen, die weniger als 30.000 kWh pro Jahr verbrauchen, einen gedeckelten Strompreis von 40 Cent pro kWh für 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs. Unternehmen über der Verbrauchsschwelle erhalten 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs für einen Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro kWh. Um die Strompreisbremse zu finanzieren, werden Zufallsgewinne von Energieunternehmen abgeschöpft – insbesondere erneuerbare Energien, Braunkohle oder Kernkraft haben weitgehend gleichbleibende Produktionskosten, erhalten aber für ihren Strom derzeit sehr hohe Marktpreise.“

Rosemann weist zudem darauf hin, dass es bei den Entlastungen keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Energieträgern geben wird: „Wir haben uns als SPD-Bundestagsfraktion erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise mit Öl oder Holzpellets heizen und von gestiegenen Preisen betroffen sind, entlastet werden. Denn die hohen Energiepreise und die Inflation trifft schließlich auch sie! Deshalb haben wir nun einen Härtefallfonds geschaffen. Hierzu gehen 1,8 Milliarden Euro an die Länder, die für das Antragsverfahren und die Auszahlung zuständig sind. Der Härtefallfonds greift dann, wenn bei Zahlungen im Jahr 2022 mindestens eine Verdopplung des Preises vorliegt. Wie auch bei der Gas- und Strompreisbremse können 80 Prozent der Preissteigerungen erstattet werden. Ausgleichszahlungen müssen über einer Bagatellgrenze von 50 Euro liegen und werden bei 2.000 Euro gedeckelt. Das ist wichtig, damit die berühmte Villa mit Pool nicht mit durch finanziert wird und die Gelder wirklich dort ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden! Ein weiterer Härtefallfonds wird für kleine und mittelständische Unternehmen eingerichtet, die trotz Soforthilfe Dezember, Gas- und Strompreisbremse besonders stark von gestiegenen Energiepreisen betroffen sind – dafür erhalten die Länder vom Bund eine Milliarde Euro.

Daneben ist besonders für Tübingen als Standort der Uni-Klinik interessant: Für Krankenhäuser, Unikliniken und Pflegeeinrichtungen werden vom Bund Härtefallfonds mit einem Umfang von 8 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, da diese Einrichtungen die gestiegenen Energiekosten in der Regel nicht weitergeben können und deshalb besondere Unterstützung benötigen, um ihren essentiellen Aufgaben weiter nachzukommen. Wir sehen gerade in diesen Tagen, in denen wir weiterhin mit Corona zu kämpfen haben, wie wichtig die Aufrechterhaltung dieses Betriebs ist!

Rosemann zuletzt: „Es freut mich, dass wir diese Entlastungsmaßnahmen noch vor Jahresende beschließen konnten. Trotzdem möchte ich auch noch einmal einen Appell an alle Verbaucher:innen richten sparsam mit Energie umzugehen, gerade weil wir augenscheinlich einen kalten Winter vor uns haben!“

Berlin/Tübingen, den 15. Dezember 2022