„In dieser Woche beraten wir in erster Lesung über das Gesetz für das neue Bürgergeld, damit es wie geplant im Januar 2023 in Kraft treten kann. Wir werden damit die Grundsicherung fundamental reformieren und lassen Hartz IV hinter uns. Bürgergeld heißt: mehr Sicherheit und Respekt vor Lebensleistung. Niemand soll sich dafür schämen müssen, auf die Unterstützung der Jobcenter angewiesen zu sein.
Bürgergeld heißt zugleich individuelle Befähigung und nachhaltige Integration. Die Verbesserungen für die Arbeitssuchenden – etwa die Erhöhung der Regelsätze, die Karenzzeiten oder höhere Freibeträge beim Hinzuverdienst – werden dafür sorgen, dass sie sich auf die Jobsuche konzentrieren können. Langzeitarbeitslose werden in Zukunft in stärkerem Maße individuell und potenzialorientiert unterstützt. Wir stärken auch die Unterstützung der Weiterbildung. So soll gezielt das Potenzial dieser Personengruppe für die Bekämpfung des Fach- und Arbeitskräftemangels genutzt werden, der gerade auch in unserer Region ein wichtiges Thema ist. Damit die Jobcenter diesen Anforderungen gerecht werden können, bauen wir zudem Bürokratie ab – etwa durch eine Bagatellgrenze für Rückforderungen von Kleinstbeträgen.“
Berlin/Tübingen, den 13. Oktober 2022
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