„In dieser Woche geht der Entwurf zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner in die 1. Lesung. Damit werden Rentnerinnen und Rentner und Pensionäre des Bundes im Dezember einmalig eine Pauschale von 300 Euro erhalten, die steuerpflichtig ist, aber nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird. Die Pauschale ist ein wichtiger Pfeiler in den Entlastungen, die die Ampelkoalition angesichts der steigenden Energiekosten beschlossen hat. Wir lassen niemanden allein, deshalb gilt die Pauschale nicht nur für Altersrenten, sondern auch für Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz. Gemeinsam mit anderen Maßnahmen wie der Strom- und Gaspreisbremse, dem erweiterten Wohngeld, der Erhöhung des Mindestlohns und der Mini- und Midijobgrenze werden wir so dafür sorgen können, dass alle gut durch die Krise kommen. Das sind gute Aussichten auch für unsere Region!“
Berlin/Tübingen, den 13. Oktober 2022
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