Martin Rosemann: „Benzin, Gas, Strom: die Preise für Energie steigen dramatisch an, in erster Linie durch Spekulationen in Folge von Putins Krieg in der Ukraine. Doch vor allem Geringverdienende bekommen die finanziellen Mehrkosten zu spüren. Deshalb werden sie von der Ampel gezielt entlastet. Im ersten Schritt wurde diese Woche ein Heizkostenzuschuss beschlossen. Dieser wird nun sogar doppelt so hoch ausfallen wie ursprünglich geplant!“

Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion Martin Rosemann begrüßt den einmaligen Heizkostenzuschuss für Beziehende von Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld, der diese Woche im Bundestag beschlossen wurde. Rosemann, der sich zusammen mit Kolleg*innen aus der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin erfolgreich für die Maßnahme eingesetzt hat, kommentiert dazu: „Die Preise für Benzin, Gas und Strom steigen rasant an. Der Haupttreiber sind die massiven Spekulationen in Folge von Putins Krieg in der Ukraine. Allerdings treffen die hohen Preise nicht alle gleich. Bürgerinnen und Bürger mit kleinen Einkommen sind von den hohen Kosten besonders betroffen. Die Ampel hat deshalb diese Woche als ersten von zehn Entlastungsschritten den Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht und diesen sogar doppelt so hoch angesetzt wie ursprünglich geplant.“

Zur Gestaltung des nun verdoppelten Zuschusses erklärt Rosemann: „Die Einmalzahlung für Wohngeldempfänger*innen soll je nach Haushaltsgröße gestaffelt werden. 1-Personen-Haushalte bekommen nun 270 Euro statt den zunächst geplanten 135 Euro und 2-Personen-Haushalte erhalten statt 175 Euro nun 350 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt ist ein 70 Euro Zuschlag vorgesehen anstatt von 35 Euro. Bei Empfänger*innen von BAföG, Aufstiegs-BAföG sowie von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld soll es dagegen einen einmaligen Pro-Kopf-Zuschuss in Höhe von 230 Euro statt den ursprünglichen 115 Euro geben.“

Der Zuschuss betrifft rund 2,1 Millionen Beziehende von Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld. Geplant ist das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Juni 2022, damit der Zuschuss durch die zuständigen Stellen in den Ländern und Kommunen möglichst schnell ausgezahlt werden kann. Dabei soll die Auszahlung für Wohngeldempfänger*innen und Empfänger*innen von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld in einem automatisierten Verfahren und von Amts wegen ohne gesonderten Antrag erfolgen. Empfänger*innen von BAföG und Aufstiegs-BAföG erhalten den Zuschuss nach Antragstellung bei den von den Ländern zu bestimmenden Behörden. Damit Leistungskürzungen bei anderen Sozialleistungen vermieden werden, soll der Heizkostenzuschusses nicht auf Sozialleistungen wie Kinderzuschlag oder auch das BAföG angerechnet werden.

Rosemann zuletzt: „Der Heizkostenzuschuss ist nur der erste Entlastungsschritt. Bereits zum 01. Juli soll auch die Streichung der EEG-Umlage folgen um die Stromrechnungen der Verbraucherinnen und Verbraucher künftig zu verringern. Weitere konkrete Schritte werden nachkommen. Das Ziel ist jetzt, dass Wohnen und Heizen für alle bezahlbar bleibt und die steigenden Energiepreise sozialverträglich abgefedert werden. Was es nicht geben darf ist ein Konjunkturförderprogramm für Spekulanten und die Mineralölwirtschaft!“

Berlin/Tübingen, 16. März 2022