Martin Rosemann: „Was lange währt wird endlich gut, heißt es oft. Dem kann ich heute nur aus vollem Herzen zustimmen. Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Wachstumschancengesetzt ist nun endlich der Weg frei für den benötigten wirtschaftlichen Aufschwung!“

Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Rosemann, begrüßt die heutige Zustimmung des Bundesrats zum Wachstumschancengesetz. Dazu Rosemann: „Es war ein langer Weg, doch nun ist der Weg frei für echte steuerliche Erleichterungen, die unsere Wirtschaft in Schwung bringen sollen. Nach einem langen Verhandlungsprozess und der zwischenzeitlichen Blockade der Union können wir nun endlich den notwendigen Fokus auf Investitionen und Innovationen legen.“

Zum Wachstumschancengesetz erläutert der Abgeordnete: „Das Wachstumschancengesetz beinhaltet eine ganze Reihe von Maßnahmen. So wird es steuerliche Impulse für Investitionen und Innovationen geben, beispielsweise durch die befristete Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und der deutlichen Ausweitung der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen. Das schafft gerade auch für die Unternehmen hier vor Ort direkte wirksame Investitionsanreize. Daneben sind Prämien für Investitionen in den Klimaschutz und bessere Abschreibungsbedingungen für den Wohnungsbau vorgesehen. Zudem soll die Förderung von wirtschaftlichem Wachstum nachhaltiger werden und zukünftig verbunden werden mit einer klimafreundlichen Transformation. Dazu kommen grundlegende Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung, wie die Einführung der elektronischen Rechnung und weiterer Regelungen gegen unfaire Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer. Außerdem wird es wichtige Entlastungsmaßnahmen etwa bei der Rentenbesteuerung geben, mit der eine drohende Doppelbesteuerung von Renten vermieden wird. Durch einen geringeren Anstieg des Besteuerungsanteils der Renten erfolgt eine vollständige Besteuerung der Rente erst für den Rentnerjahrgang 2058.“

Rosemann zuletzt: „Auch wenn das Entlastungsvolumen für die Unternehmen mit 3,2 Milliarden Euro niedriger ist als von ursprünglich der Bundesregierung geplant, leisten die Maßnahmen wegen ihrer hohen Zielgenauigkeit einen sehr wichtigen Beitrag zur Wachstumsstärkung. Besonders erfreulich ist, dass eine überproportionale Beteiligung der Kommunen an den Finanzierungskosten des Gesetzes abgewendet werden konnte. Auf diese Weise erhalten wir die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden! Der heutige Beschluss ist nach der globalen Mindeststeuer und dem Zukunftsfinanzierungsgesetz ein weiterer echter steuer- und finanzpolitischer Meilenstein. So bringen wir wieder Schwung in unsere Wirtschaft, auch hier vor Ort!“

Berlin/Tübingen, den 22. März 2023