Statement zum Urteil des Bundessozialgerichts über die Sozialversicherungspflichtigkeit von „Pool-Ärtz:innen“:

„Die Entscheidung der kassenärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg und auch im Kreis Tübingen und im Zollernalbkreis den ärztlichen Notdienst aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts zumindest zurückzufahren und keine Poolärzte mehr einzusetzen, ist nicht nachvollziehbar. Damit wird unnötigerweise Panik bei den betroffenen Ärzt:innen und den Patient:innen erzeugt. Die gegenteilige Entscheidung der kassenzahnärztlichen Vereinigung, die von dem Urteil … Statement zum Urteil des Bundessozialgerichts über die Sozialversicherungspflichtigkeit von „Pool-Ärtz:innen“: weiterlesen