Martin Rosemann: „In Deutschland werden in naher Zukunft etwa 400.000 Arbeitskräfte pro Jahr fehlen. Um den Wohlstand hierzulande zu sichern, müssen wir also in den kommenden Jahren sowohl die inländischen Potenziale stärker nutzen sowie auch mehr Arbeitskräfte aus dem Ausland gewinnen. Statt diese Gruppen gegeneinander auszuspielen, brauchen wir beide gleichermaßen. Genau das wird mit den beiden Gesetzen ermöglicht!“

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung werden in dieser Woche in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen, informiert Martin Rosemann, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und Tübinger SPD-Bundestagsabgeordneter. Dazu Rosemann: „Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhält Deutschland eines der modernsten Einwanderungsgesetze weltweit. Damit bekennt sich die Ampelkoalition klar dazu, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und auch sein möchte. Wir wollen eine Willkommenskultur etablieren, die anerkennt, dass Menschen kommen und nicht nur Arbeitskräfte. Gleichzeitig bleibt die Aufteilung von humanitärer Einwanderung und Arbeitsmigration erhalten.“

Der Abgeordnete weiter: „Qualifikation, Erfahrung oder Potenzial – das sind die drei Säulen, um zukünftig zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen. Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, kann dann jede qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen ausüben. Wer keinen formal anerkannten Abschluss hat, kann dennoch eine Arbeit in Deutschland aufnehmen, wenn mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorgewiesen werden und ein Mindestgehalt oder Tarifvertrag vorliegt. Die Einführung der Chancenkarte erlaubt es außerdem, Punkte zu sammeln für Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Voraufenthalte, Alter und mitziehende Partner:innen um auch ohne bereits erlangten deutschen Arbeitsvertrag nach Deutschland zu kommen. So können wir Fach- und Arbeitskräften im Ausland, deren Fähigkeiten auch in anderen Industrienationen gefragt sind, ein konkurrenzfähiges Angebot machen und Planungssicherheit bieten.“

„Mit dem Gesetz zur Förderung der Aus- und Weiterbildung führen wir eine Ausbildungsgarantie ein. Wir sorgen dafür, dass alle ausbildungsinteressierten Jugendlichen eine Ausbildung machen können. Eine Berufsausbildung ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. Das Weiterbildungsgesetz unterstützt dazu auch alle, die bereits einen Abschluss haben, die aber in einer sich rasant verändernden Welt trotzdem immer wieder neue Kompetenzen für ihren aktuellen oder einen gänzlich neuen Job erwerben müssen. Weiterbildung wird deshalb künftig besser gefördert und die grundsätzliche Öffnung für alle Betriebe vereinfacht. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir zudem erreichen, dass kleine und mittlere Unternehmen künftig besser gefördert werden sowie dass insgesamt die Komplexität der Förderung reduziert wird. Außerdem wird mit dem Qualifizierungsgeld ein neues Instrument eingeführt, um Beschäftigte zu unterstützen, denen durch den Strukturwandel der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht“, so Rosemann zuletzt.

Berlin/Tübingen, den 19. Juni 2023