Martin Rosemann: „Durch Corona und die steigende Anzahl an Pflegebedürftigen in unserer Gesellschaft sind die Kosten in der Pflegeversicherung in den letzten Jahren immer weiter angestiegen. Mit dem neuen Pflegeunterstützungs- und – entlastungsgesetz greifen wir deshalb nun pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen finanziell unter die Arme!“
Der Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales und Tübinger SPD-Bundestagsabgeordneter Martin Rosemann begrüßt das diese Woche im Bundestag beschlossene Pflegeunterstützungs- und – entlastungsgesetz. Dazu Rosemann: „Die Corona-Pandemie und die demografische Entwicklung haben die Kosten in der Pflegeversicherung in den letzten Jahren ansteigen lassen. Wir bringen nun das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf den Weg, um die Pflegeversicherung und pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen finanziell zu unterstützen.“
Zu den Details erläutert der Abgeordnete: „Ab 2024 soll das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen jeweils um fünf Prozent erhöht werden. Ab 2025 werden diese Leistungen dann um 4,5 Prozent erhöht, ab 2028 steigen sie entsprechend der Inflation. Und: wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld künftig länger in Anspruch nehmen. Ab dem 1. Juli 2025 wird für alle ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren, die eine schwere Behinderung haben, wird dieses Entlastungsbudget sogar bereits ab 2024 eingeführt. Außerdem begrenzen wir die Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen.“
Rosemann zuletzt: „Es geht darum, dass Pflegebedürftige in ihrer Lage besser unterstützt werden. Es geht aber auch genauso darum, denjenigen zu helfen, die sich jeden Tag um ihre Angehörigen kümmern und damit eine unersetzliche Aufgabe in unserer Gesellschaft übernehmen!“
Berlin/Tübingen, den 26. Mai 2023
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