Martin Rosemann: „Wer Pellets oder Heizöl nutzt, hatte letztes Jahr unter den Preisexplosionen zu leiden. Seit dieser Woche kann man nun Hilfen beantragen. Das sind gute Neuigkeiten für die Verbraucherinnen und Verbraucher auch in unserer Region!“

Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales Martin Rosemann informiert über den Beginn der Auszahlung von Härtefallhilfen in Baden-Württemberg für die stark gestiegenen Energiekosten bei sogenannten „nicht leitungsgebundenen Energieträgern“. Dazu Rosemann: „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher mussten im vergangenen Jahr besonders tief in die Tasche greifen, um die Rechnungen für ihre Energiekosten zu bezahlen. Bei den sogenannten „nicht leitungsgebundenen Energieträgern“, also beispielsweise Holzpellets oder Heizöl , gibt es Härtefallhilfen für private Haushalte, die nun beim Umweltministerium Baden-Württemberg beantragt werden können. Zu den betroffenen Energieträgern zählen neben Heizöl und Holzpellets auch Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz sowie Kohle beziehungsweise Koks.

Die Härtefallhilfen wurden von Bund und Ländern auf den Weg gebracht. Der Bund stellt dabei insgesamt 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Härtefallhilfen zur Verfügung. Ihre Auszahlung wird von den Bundesländern übernommen. Seit Montag können Anträge digital über das entsprechende Online-Portal oder mit Hilfe der Telefon-Hotline des Umweltministeriums (0711 126-1600) in Papierform eingereicht werden. Um Anrecht auf die Hilfen zu haben, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher die betroffenen Energieträger zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mindestens einmal zu hohen Preisen eingekauft haben. Die dafür gezahlten Preise müssen sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt haben. Den Zuschuss erhält man für 80 Prozent des Kostenanteils, der über die Verdopplung des festgelegten Referenzpreises hinausgeht. Die Referenzpreise wurden über das allgemeine Preisniveau im Jahr 2021 ermittelt. Für Heizöl liegt er bei 71 Cent pro Liter, für Holzpellets bei 24 Cent pro Kilogramm und für Scheitholz bei 85 Euro pro Raummeter. Pro Haushalt werden maximal 2000 Euro ausgezahlt. Und der Entlastungsbetrag muss mindestens 100 Euro betragen. Unterhalb dieser Bagatellgrenze werden keine Hilfen ausgezahlt. Für die Berechnung der Hohe der Hilfen gilt folgende Formel: (0,8 x (Rechnungsbetrag minus 2x Referenzpreis x Bestellmenge)). Die Verbraucherzentrale Baden–Württemberg bietet auf ihrer Webseite einen Rechner an, mit dem geprüft werden kann, ob eine Antragsberechtigung vorliegt.

Rosemann zuletzt: „Die Antragsfrist endet am 20. Oktober 2023. Es ist wichtig, dass der Antrag nicht auf die lange Bank geschoben wird, da das Budget begrenzt ist und die Bearbeitung durchaus einige Wochen in Anspruch nehme kann. Auch wer zur Miete wohnt, sollte sich deshalb so schnell wie möglich an seine Vermieter wenden und einfordern, dass diese die Erstattung beantragen und an die Mieter weitergeben!“

Hilfreiche Links:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte/faq-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte

https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/rechner-ihr-anspruch-auf-hilfe-fuer-oel-fluessiggas-oder-pelletheizung-80494

Berlin/Tübingen, den 10. Mai 2023