Martin Rosemann: „Gerade am Arbeitsplatz müssen Menschen besser vor physischen, psychischen und sexuellen Übergriffen s vor Missbrauch geschützt werden. Denn gerade dort erhöhen starke Machtgefälle und wirtschaftliche Abhängigkeiten die Verwundbarkeit.“

Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion Martin Rosemann begrüßt die Ratifizierung der Konvention Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation(ILO) durch den Deutschen Bundestag. Die Konvention betrifft den Schutz vor Belästigung und vor Gewalt am Arbeitsplatz.

Dazu Rosemann: „Viele Menschen erleben am Arbeitsplatz inakzeptables und verletzendes Verhalten: Diskriminierungen, Beleidigungen, Demütigungen, sexuelle Belästigung oder gewalttätige Übergriffe. Während Frauen international stärker von sexualisierter Gewalt betroffen sind, werden Männer häufiger Opfer tätlicher Gewalt am Arbeitsplatz. Die international am meisten betroffenen Gruppen sind jüngere Menschen, Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen in abhängigen Arbeitsverhältnissen. Auch Menschen, die geschlechtsspezifische Diskriminierung erfahren oder Diskriminierung aufgrund ihrer Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Gruppe, Religion oder aufgrund einer Behinderung sind vergleichsweise häufig betroffen.“

Der Abgeordnete fügt hinzu: „Besonders von gewerkschaftlicher Seite wurde vielfach gefordert, dass sich die Bundesrepublik Deutschland zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz vor Gewalt und Belästigung auch im internationalen Rahmen bekennt. Wir haben zwar bereits weitreichende gesetzliche Regelungen, damit Menschen nicht Opfer von Gewalt oder Belästigung am Arbeitsplatz werden. Mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens setzt Deutschland jedoch über die bestehenden Regelungen hinaus ein weiteres wichtiges politisches Zeichen.“

Rosemann zuletzt: „Es ist gut, dass sich Deutschland mit der Ratifizierung klar zum Schutz vor inakzeptablem Verhalten am Arbeitsplatz bekennt. Das Übereinkommen zeichnet sich vor allem durch seine Ganzheitlichkeit aus, da es sich nicht nur auf die Arbeitsstätte selbst bezieht, sondern auch auf Pausen-, Umkleide- und Speiseräume, auf arbeitsbezogene Fahrten und auf am Arbeitsplatz eingesetzte Informations- und Kommunikationstechnologien – z.B. Chatprogramme. Hier haben Arbeitgeber und Staat eine besondere Fürsorgepflicht. Ich begrüße es sehr, dass sich die SPD-Fraktion im Bundestag übergriffigem Verhalten klar entgegenstellt!“

Berlin/Tübingen, 20. April 2023