Martin Rosemann: „Dass die Anträge nun endlich gestellt werden können ist eine sehr gute Neuigkeit gerade für Tübingen als Universitätsstadt. Denn besonders viele Studierende sind von den aktuellen Preissteigerungen stark betroffen. Ich freue mich, dass sie nun diese Unterstützung erhalten können!“

Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann begrüßt den Antragsstart für die 200 Euro Einmalzahlung an Studierende sowie an Fachschüler:innen am 15. März. Zur anstehenden Entlastungsmöglicheit sagt Rosemann: „Wir behalten Menschen in Ausbildung im Blick und entlasten auch sie in der Krise. Nach der Energiepreispauschale und zwei Heizkostenzuschüssen können deshalb jetzt alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler 200 Euro digital beantragen. Wer das Geld beantragt hat, muss es dann aber schnell ausgezahlt bekommen. Das ist wichtig, weil viele mit wenig Geld auskommen müssen und sonst keine Unterstützung erhalten. Und gerade auch in Tübingen steigen die Lebenshaltungskosten von Studierenden.“

Die Einmalzahlung können alle Studierenden beantragen, die zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Das sind derzeit etwa 2,95 Millionen. Anspruchsberechtigt sind auch 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und -fachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses. Die Einmalzahlung kann online über www.einmalzahlung200.de beantragt werden.

Rosemann zum Schluss: „Es war ein schwieirger Aushandlungsprozess, weshalb ich mich umso mehr freue, dass es nun voran geht!“

Tübingen, den 14. März 2023