„Geduldeten Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben und hier gut integriert sind, geben wir die Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt: Wer am 1. Januar 2022 fünf Jahre hier war und nicht straffällig geworden ist, bekommt ein Aufenthaltsrecht und hat dann ein Jahr Zeit, die Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen. Zu diesen Voraussetzungen zählen ein Job, mit dem die eigene Lebenssicherung gewährleistet wird, gute Deutschkenntnisse und ein Identitätsnachweis. Damit beenden wir die sogenannte Kettenduldung, die für Geduldete jahrelange Unsicherheit bedeutet. Solche Fälle kenne ich leider auch aus Tübingen, von denen ich in letzter Zeit einige begleitet habe und die teilweise auch in der regionalen Öffentlichkeit bekannt geworden sind. Die Belastung ist nicht nur für die Betroffenen und ihre Angehörigen enorm hoch, sondern auch für ihre Arbeitgeber problematisch, denn allen fehlt Planungssicherheit. Auch die Behörden vor Ort haben durch den bürokratischen Aufwand der Kettenduldungen viel Arbeit, die nun eingespart werden kann. Mit dem Chancenaufenthaltsrecht schaffen wir eine Win-Win-Situation für alle Seiten. Es wäre unverständlich, wenn wir gut integrierte Menschen in ihr Heimatland zurückschicken würden, um dann mühsam die hier dringend benötigten Arbeitskräfte im Ausland anzuwerben. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir damit einen wichtigen Schritt machen auf dem Weg zu einer neuen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik sowie zu einer umfassenden Modernisierung des Einwanderungsrechts. Damit erfüllen wir auch ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags!“

Berlin / Tübingen, den 19. Oktober 2022