Martin Rosemann: „Zur Entlastung der kleinen und mittelständischen Brauereien, die das Kerngeschäft in der Brauereibranche ausmachen, haben wir nun die permanente Senkung bei der Biersteuermengenstaffel beschlossen. Ein wichtiges Signal in Zeiten von Krieg und Corona!“

Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann begrüßt die diese Woche im Bundestag beschlossene permanente Senkung der Biersteuermengenstaffel zugunsten kleiner und mittelständischer Brauereien. Die Senkung ist Teil des Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen.

Zur Wichtigkeit des Beschlusses erläutert Rosemann: „Die Brauereibranche ist nach wie vor von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen, die den Wegfall des Veranstaltungsgewerbes und Gastronomie-Schließungen bedeuteten, und nun auch durch den Krieg in der Ukraine , die steigenden Energiepreise und die resultierenden Lieferschwierigkeiten schwer gebeutelt. Gerade die kleinen und mittelständischen Brauereibetriebe, aus denen die Branche überwiegend besteht, leiden sehr unter der Situation – auch die vor Ort ansässigen, familiär geführten Betriebe. Ich bin deshalb froh, dass wir gerade sie nun steuerlich entlasten können, indem wir das Modell der Biersteuermengenstaffel permanent verankern. Dieses galt bis 2004 und war 2020 im Zuge der Pandemie wieder eingeführt worden. Allerdings sollte die Regelung dann eigentlich zum Ende des Jahres auslaufen – nun bleiben die Biersteuersätze aber dauerhaft ermäßigt. Damit entlasten wir die Branche spürbar und Bier kann auch weiterhin bezahlbar bleiben!

Rosemann zuletzt: „Ich bin in regelmäßigem Kontakt mit den Brauereien hier vor Ort und kenne die Herausforderungen der Branche. Natürlich werde ich mich auch weiterhin tatkräftig für die Bewältigung ihrer anstehenden Herausforderungen einsetzen!“

Tübingen, Donnerstag den 23. September 2022