Martin Rosemann: „Wer bereits seit längerer Zeit Erwerbsminderungsrente bezieht, erhält ab Juli 2024 eine deutliche Erhöhung der Rentenzahlungen. Durch diese Anpassungen der Erwerbsminderungsrenten im Bestand werden rund drei Millionen Menschen profitieren!“

Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion Martin Rosemann begrüßt die diese Woche im Bundestag beschlossene Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten im Bestand. Dazu Rosemann: „Für diese Neuregelung habe ich mich mit meinen Kolleg:innen aus der SPD-Fraktion viele Jahre stark gemacht. Dass dieses wichtige Projekt aus dem Koalitionsvertrag nun umgesetzt werden kann, bedeutet eine spürbare Entlastung für diejenigen, die schon lange erwerbsgemindert sind. Und es schließt eine bestehende Gerechtigkeitslücke, die auch in vielen Bürgerbriefen immer wieder beklagt wurde.“

Rosemann erörtert weiter: „Die Erhöhungen berechnen sich nach dem Eintritt in die Erwerbsminderungsrente: Wer zwischen Januar 2001 und Juni 2014 in Erwerbsminderung getreten ist, erhält ab Juli 2024 7,5 Prozent mehr Rente. Für diejenigen, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 erstmalig Erwerbsminderungsrente bezogen haben, gilt eine Erhöhung von 4,5 Prozent der bisherigen Sätze. Diejenigen EM-Rentner:innen, die danach in EM-Rente getreten sind, profitierten bereits von Rentenerhöhungen in der Vergangenheit. Diejenigen, die vor 2001 in die Erwerbsminderungsrente gegangen sind, beziehen diese ohne Abschläge, daher fällt die Rente ohnehin höher aus.“

Tübingen, den 2. Juni 2022