Martin Rosemann: „Dieser Verhandlungserfolg der SPD-Bundestagsfraktion bedeutet eine spürbare Lohnerhöhung für mehr als 6 Millionen Beschäftigte!“

Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion Martin Rosemann begrüßt den diese Woche im Bundestag beschlossenen Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022. Dazu Rosemann: „Damit löst die SPD ein zentrales Versprechen aus dem Wahlkampf ein. Mit der einmaligen Erhöhung des Mindestlohns steigt der Lohn von etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmer:innen, unter denen überdurchschnittlich viele Frauen und Ostdeutsche sind. Für 1,5 Millionen Beschäftigte, die lediglich den Mindestlohn erhalten, bedeutet die Erhöhung über 20 Prozent mehr. Die Mindestlohnerhöhung bedeutet zusätzlich zu den bereits beschlossenen Entlastungspaketen einen weiteren Beitrag, um die Preissteigerungen bewältigen zu können.“

Rosemann ergänzt, dass die Erhöhung ohne Ausnahmen und Übergangsfristen erfolge. Sie sei nicht nur ein Schritt zur Schließung des Gender Pay Gaps, sondern auch wichtig, um Menschen mit geringem Einkommen vor Altersarmut zu schützen. Gerade für die vielen Beschäftigten in Branchen mit geringer Tarifbindung, wie Gastronomie, Reinigung und Einzelhandel, sei die Erhöhung des Mindestlohns auch ein Zeichen des Respekts der Gesellschaft gegenüber diesen systemrelevanten Berufen.

„Mir ist es wichtig, dass wir gerade gegenüber Bürger:innen mit geringem Einkommen zeigen, dass wir in der Krise zusammenhalten. Wir haben ihnen die Mindestlohnerhöhung im Wahlkampf versprochen und lösen das nun ein. Mehr Respekt macht sich im Geldbeutel bei denjenigen bemerkbar, die sich für wenig Geld jeden Tag anstrengen“, so Martin Rosemann zuletzt.

Tübingen, den 02. Juni 2022