Die Verlängerung des SodEG unterstützt soziale Einrichtungen und federt coronabedingte Härten ab.

Martin Rosemann: „Mit der Verlängerung des SodEG stärken wir die soziale Infrastruktur, die in der Pandemie dringend gebraucht wird. Reha-Einrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, freie Kita-Träger oder auch Wohlfahrtsverbände müssen in der Pandemie vor Insolvenz geschützt werden. Der Bund sorgt auch weiterhin mit einem finanziellen Schutzschirm dafür, dass kein sozialer Dienstleister in seiner Existenz bedroht wird.“

Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion Martin Rosemann begrüßt die Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG), die der Bundestag am Freitag beschlossen hat. Dazu Rosemann: „Viele soziale Dienstleister können pandemiebedingt ihre Arbeit nicht erbringen und deshalb keine Leistungen der Leistungsträger in Ländern und Kommunen mehr erhalten. Hier sorgt der Bund für die notwendige Unterstützung!“

„Wir sorgen außerdem dafür, dass Einrichtungen, deren Leistungen nicht in Anspruch genommen werden können, ihre freien Kapazitäten zur Bekämpfung der Pandemie einsetzen können. So bleibt der gesamtgesellschaftliche Nutzen der sozialen Dienstleister erhalten und diese leisten durch Personal, Räumlichkeiten und Fachwissen einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Bekämpfung der Pandemie!“, so Rosemann weiter.

Besonders wichtig ist Rosemann außerdem, dass Eltern in der Pandemie unterstützt werden: Diese hätten weiterhin auch ohne Erkrankung des Kindes Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn zum Beispiel Schulen oder Kindergärten pandemiebedingt geschlossen seien.

Tübingen, den 18. März 2022