Martin Rosemann: „Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld haben bisher zahlreiche Unternehmen durch die Pandemie gebracht und Arbeitsplätze gesichert. Auch während des Krieges in der Ukraine lassen wir Betriebe und Beschäftigte nicht allein! Deshalb ermöglichen wir das Kurzarbeitergeld auch wieder für LeiharbeitnehmerInnen und geben der Bundesregierung die Möglichkeit, flexibel auf eine veränderte Lage zu reagieren.“

Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales Martin Rosemann informiert über die am Freitag im Bundestag beschlossene Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds. Rosemann dazu: „Der Krieg in der Ukraine stellt die deutsche Wirtschaft vor Herausforderungen: Unterbrochene Lieferketten und fehlende Teile für die Produktion machen die Situation auch für Betriebe in der Region während Corona noch schwieriger. Klar ist: Hier brauchen Unternehmen Sicherheit! Deshalb ermöglichen wir das Kurzarbeitergeld auch wieder für LeiharbeitnehmerInnen bis Ende Juni. Die Bundesregierung hat außerdem die Möglichkeit, die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld anzupassen und falls nötig bis Ende September zu verlängern. Bei einer Verschärfung der Lage kann die Regierung schnell reagieren. Wenn nötig, kann die Bundesregierung den Unternehmen auch die Sozialversicherungsbeiträge wieder erstatten.“

Den Beschluss des Bundestages begründet Rosemann mit dem Erfolg der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld in der Corona-Pandemie: „Das Kurzarbeitergeld leistet seit Beginn der Pandemie einen wesentlichen Beitrag dazu, dass die deutsche Wirtschaft bisher so gut durch die Krise gekommen ist. Als starkes und krisenerprobtes Instrument für einen stabilen Arbeitsmarkt hat das Kurzarbeitergeld während Corona zahlreiche Jobs gerettet. Mit dem Krieg in der Ukraine zeichnet sich nun die nächste Krise für die deutsche Wirtschaft ab. Auch hier ist das Kurzarbeitergeld die Brücke für einen stabilen Arbeitsmarkt, weil es das Einkommen von Beschäftigten und die Existenz von Betrieben sichert.“

Tübingen, den 17. März 2022