Martin Rosemann: „Die Corona-Krise ist noch nicht vorbei, sie ist in Teilen des Arbeitsmarkts noch deutlich zu spüren. Deshalb haben wir die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes, den vereinfachten Zugang und die erhöhte Leistung bei längerem Bezug verlängert.“

Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales Martin Rosemann hat sich erfolgreich für die Verlängerung wesentlicher krisenbedingter Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes eingesetzt. So beschloss der Bundestag heute, den erleichterten Zugang ebenso bis Ende Juni zu verlängern wie die erhöhten Kurzarbeitergeldzahlungen ab dem vierten Bezugsmonat. Zudem werden Einkommen aus Minijobs weiter nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Ansonsten wären diese Regelungen Ende März ausgelaufen.


Daneben hat der Bundestag auch eine Erhöhung der maximalen Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bisher 24 Monaten auf zunächst 28 Monate beschlossen, die bereits ab dem 1. März gelten soll. „Damit soll sichergestellt werden, dass auch Betriebe, die seit Beginn der Pandemie Kurzarbeit haben, diese lückenlos weiterführen können“, betont Rosemann.

Zur Begründung für das Gesetz verweist Rosemann auf den nachhaltigen Erfolg, den die bisherigen Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit der Corona-Krise hatten: „Wir haben es trotz Pandemie und Ausnahmezustand seit zwei Jahren geschafft, Massenarbeitslosigkeit und einen Zusammenbruch der Wirtschaft erfolgreich zu verhindern, gerade auch hier in der Region. Zu großen Teilen verdanken wir das auch dem Kurzarbeitergeld, das Betrieben ermöglicht ihre Personalkosten drastisch reduzieren, ohne Beschäftigte zu entlassen.“

Zuletzt wirft Rosemann einen Blick in die Zukunft: „Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Nach wie vor gibt es Branchen, die unter den Einschränkungen der Pandemie leiden – die Krise spüren wir also auch weiterhin am Arbeitsmarkt. Durch die Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld wird die Planungssicherheit für Betriebe garantiert und wir sorgen dafür, dass die Brücke des Kurzarbeitergeldes weiter trägt. Wir kämpfen weiter um jeden Arbeitsplatz!“

Berlin / Tübingen, den 17. Februar 2022