Martin Rosemann: „Nur wer die Vergleichsmiete vor Ort kennt, kann auch rechtlich gegen unverhältnismäßige Mieterhöhungen vorgehen. Das sind wir Menschen in angespannten Wohnlagen wie Tübingen schuldig!“

In Zukunft müssen alle Kommunen mit über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen Mietspiegel erstellen, teilt der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann mit: „Das ist ein toller Erfolg! Und sorgt für mehr Gerechtigkeit auf unserem umkämpften Wohnungsmarkt. Wohnen ist ein Grundrecht und das wird hiermit gestärkt!“

Der stellvertretende Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Verabschiedung der Reform des Mietspiegelrechts diese Woche im Bundestag. Nur wer die Vergleichsmiete vor Ort kenne, könne auch rechtlich gegen unverhältnismäßige Mieterhöhungen vorgehen, erklärt Rosemann. Endlich wird es Mindeststandards geben für Mietspiegel.

Zur Relevanz des Gesetzes erläutert er: „Unser soziales Mietrecht lebt vom Vergleichsmietensystem. Das bedeutet, dass der Mietspiegel beim Vergleich der Mieten zentraler Anhaltspunkt ist, beispielsweise wenn es um Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen oder um Abschlüsse neuer Verträge geht. Nicht nur in Tübingen ist der Wohnungsmarkt sehr angespannt, deshalb sind Mietspiegel ein wichtiges Instrument zur Lageeinschätzung. Das neue Gesetz stärkt sie, indem der Bund in Zukunft Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel festlegt, beispielsweise bei der Datenerhebung und dadurch, dass sie nur noch nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden dürfen. So erreichen wir, dass Daten die für einen Mietspiegel erhobenen wurden dann auch vor Gericht Bestand haben. So werden Mieterinnen und Mieter in ihren Rechten gestärkt!“

Rosemann zuletzt: „Es freut mich sehr, dass wir so kurz vor der Sommerpause das Ende dieser Legislaturperiode mit einem ur-sozialdemokratischen Thema erreichen. Bezahlbares Wohnen muss für alle möglich sein!“