SPD- Bundestagsabgeordneter Rosemann begrüßt Regelung zur Kostenübernahme bei Begleitung behinderter Menschen im Krankenhaus

Martin Rosemann: „So wird die Gesundheitsversorgung endlich auch für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich. Denn Inklusion darf nicht dort aufhören, wo Menschen mit Behinderungen krank werden und ins Krankenhaus müssen. Gerade für Tübingen mit seinen vielen Kliniken ist dieses neue Gesetz von zentraler Bedeutung für die Patientinnen und Patienten!“

Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann begrüßt die heute im Bundestag verabschiedete Regelung zur Kostenträgerschaft für die Assistenz bei Krankenhausaufenthalten von Menschen mit Behinderung. 

Dazu erläutert Rosemann: „Wenn Menschen so krank sind, dass sie ins Krankenhaus müssen, ist Beistand für jeden Menschen wichtig. Doch für diejenigen von uns, die mit körperlichen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigung leben, kann die Unterstützung durch vertraute Bezugspersonen sogar überlebenswichtig sein. Sonst würden sie vielleicht eine Operation ablehnen aus Angst oder Überforderung. Oder ihre Beschwerden nicht ausreichend kommunizieren können, da eine fremde Person beispielsweise die individuellen Reaktionsweisen auf Schmerzen nicht korrekt deuten kann. Um solche Szenarien zu verhindern, werden künftig die anfallenden Kosten für eine Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus abgedeckt.“

Rosemann erklärt weiter, dass die Regelung alle diejenigen betreffe, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhielten. So sei die Begleitung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe bei entsprechendem Bedarf künftig zu 100 Prozent durch die Eingliederungshilfe finanziert. Zudem gelte die Regelung auch für eine Begleitung durch Vertrauenspersonen aus dem privaten Umfeld, die nun bei einer Mitaufnahme oder ganztägigen Begleitung gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Krankengeld hätten. Ansprüche auf Kinderkrankgeld blieben dadurch unberührt.

Zuletzt kommentiert Rosemann: „Seit Jahren war die Kostenübernahme ungeklärt. Dass wir das Gesetz nun doch noch in dieser Legislaturperiode verabschieden konnten, ist sehr wichtig. Denn eins ist klar: Die gute gesundheitliche Versorgung auch von Menschen mit komplexen Behinderungen darf nicht an den Kosten für Begleitpersonen scheitern!“