Tübinger SPD-Abgeordnete einig: Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zentraler familienpolitischer Schritt in dieser Legislatur

Martin Rosemann: „Darauf haben wir lange hingearbeitet. Wir wollen, dass es jedes Kind packt und die Eltern sich auf die Betreuung auch für ihre Grundschulkinder verlassen können.“

Dorothea Kliche-Behnke: „Auch das Land muss hier mitarbeiten und die Voraussetzungen schaffen, damit die Kommunen im Landkreis Tübingen aus einem Gesetz auch Realität werden lassen können. Hier werden wir als Opposition Grün-Schwarz auf die Finger schauen. Die Landesregierung muss endlich tätig werden!“

Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung im Grundschulalter wird diese Woche im Bundestag beraten. Die Tübinger SPD-Abgeordneten sind sich einig, dass dies ein zentraler familienpolitischer Vorstoß in dieser Legislaturperiode ist. „Das ist ein wirklich großer Schritt für unsere Kinder. Sie bekommen Orte, an denen sie mit anderen Kindern die Welt entdecken, zusammen lernen und sich entwickeln können. Aber auch für ihre Familien, die sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder zuverlässig betreut sind, ist der Rechtsanspruch ein wichtiges Signal“, freut sich Martin Rosemann, Bundestagsabgeordneter und stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion. Dafür habe man lange gekämpft, betont auch Dorothea Kliche-Behnke, Tübinger Landtagsabgeordnete und stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende: „Kinder brauchen für ihre Entwicklung andere Kinder. Der Rechtsanspruch ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem gerechteren Bildungssystem.“

Geplant ist, dass dieser Rechtsanspruch zum 1. August 2026 in Kraft tritt und zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe gilt. In den folgenden Jahren soll er dann um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Das Gesetz befindet sich in dieser Woche in erster Lesung im Deutschen Bundestag.

„Bis zuverlässige Strukturen aufgebaut und genügend Betreuungsplätze entstanden sind, dauert es sicherlich noch ein wenig, doch der Weg dorthin ist der Richtige. Der Bund will den Ländern bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagesbetreuung bereitstellen und sich außerdem noch an den zusätzlichen Kosten für den laufenden Betrieb beteiligen“, so der Vorsitzender der SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg, Rosemann: „Dafür wollen wir eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder vornehmen.“

Für die Landespolitikerin Kliche-Behnke ist klar: „Um die Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder umsetzen zu können, müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen! Hier appelliere ich auch an das Land Baden-Württemberg eindringlich, an diesem Ziel mitzuarbeiten und die Voraussetzungen zu schaffen.“ Nur so könnten die Kommunen im Landkreis Tübingen aus dem Gesetz auch Realität werden lassen. „Hier werden wir als Opposition Grün-Schwarz auf die Finger schauen. Die Landesregierung muss endlich tätig werden“, so Kliche-Behnke: „Aus meiner Arbeit als Tübinger Stadträtin und auch als Mutter schulpflichtiger Kinder weiß ich, dass auch die Tübinger Schulen seit Jahren auf ein Ganztagskonzept des Landes warten. Das steht leider nach wie vor aus. Hier muss das Land sich endlich bewegen!“

Die beiden Abgeordneten hoffen, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder nun auch den stockenden Prozess für ein Ganztagskonzept für die Schulen in Baden-Württemberg vorantreibt.